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Gott schütze uns vor Naturdenkmälern

(Sternwartepark)

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Naturdenkmäler

Einzelne Naturgebilde können durch Bescheid der Naturschutzbehörde zum Naturdenkmal erklärt werden. Das sind Naturgebilde, die

erhaltungswürdig sind.

Einzelbäume sowie Baumgruppen sind mit großem Abstand am häufigsten Gegenstand des Naturdenkmalschutzes. Dies spiegelt einerseits die städtische Situation, andererseits die ursprüngliche Idee des Naturdenkmalschutzes wider.

Als Naturdenkmal qualifiziert sich eine Hervorbringung der Natur, angesichts deren imposanter Erscheinung sich der Mensch innerlich verneigt.


f1        f2

Eigenart?

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imposante Erscheinung?

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besonderes Gepräge?

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innerliche Verneigung?

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Seltenheit?

g3  g4

besondere Funktion?

g5  g6

Naturgebilde?

g7  g8

Landschaftshaushalt?

g9  g10

erhaltungswürdig?

g11  g12

städtische Situation?


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